Zur Machbarkeitsuntersuchung für ein geplantes Gewerbegebiet “Horner Spitze”

Stellungnahme von BremenZero, April 2025

„In den Bereichen Gebäude und Verkehr werden die Klimaziele 2030 nicht erreicht, wenn nicht weitere Maßnahmen getroffen werden.”1 Dies stellte die Bundesregierung vor einem Jahr fest.

Um die CO2-Emissionen langfristig zu senken, müssen die mit dem motorisierten Individualverkehr zurückgelegten Wege und der Energieverbrauch der Gebäude deutlich reduziert werden.

Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und kurze Arbeitswege sind die Grundlage für emissionsarmen Berufsverkehr, ohne energieeffiziente Gebäude können die geplanten Klimaziele bis 2030 nicht erreicht werden. Insofern ist es naheliegend und begrüßenswert, ohne PKW erreichbare Arbeitsplätze möglichst stadtnah zu schaffen. Dies trifft ohne Zweifel auf die Horner Spitze zu.

Die Teilflächen sollen zusammen eine Gewerbefläche von 4,74 ha ergeben.2

Trotzdem hält BremenZero die Vorgehensweise zur Machbarkeitsuntersuchung für das Gewerbegebiet „Horner Spitze” für nicht zielführend. Daher schließen wir uns der Bewertung des Bündnisses „grünes bremen“ zur Untersuchung an.3 Auf dessen Website werden auch weitere Details zur Untersuchung und den möglichen Folgen einer Bebauung dargestellt,4 die u. E. mit der Klimaanpassungsstrategie und der Biodiversitätsstrategie nicht vereinbar sind. Eine noch ausführlichere Darstellung hat der BUND5 dazu verfasst, die auch am 25.04.2025 im Bremer Petitionsausschuss behandelt werden soll.6

Aus unserer Sicht sollte zunächst ein Gesamtkonzept erstellt werden, das den künftigen Raumbedarf sowohl unter der zeitlichen als auch unter der finanziellen Perspektive mit der Verfügbarkeit von Alternativen vergleicht. Darunter fallen unter anderem die Möglichkeit einer baulichen Verdichtung im Technologiepark, Wegfall von Parkplätzen oder Parkhäusern in Verbindung mit dem Bau eines neuen Bahnhaltepunkts am Technologiepark Universität, Untersuchung alternativer Standorte im Bereich Universität und Gewerbegebiet Haferwende.

Weiterhin müssen die selbst auferlegten bremischen ökologischen und städtebaulichen Prinzipien (Gewerbeentwicklungsprogramm 2030, Hitze-Aktionsplan, Biodiversitätsstrategie) als notwendige Rahmenbedingung im Gesamtkonzept berücksichtigt werden. Ergebnis des Gesamtkonzepts muss eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und transparente Bewertung aller Kriterien bzgl. der ökologischen, finanziellen und sozialen Kosten sowie der potenziellen Erträge sein.

Die transparente und nachvollziehbare gesamtheitliche Bewertung aller Ziele können wir der aktuell vorliegenden Machbarkeitsuntersuchung nicht entnehmen. Sie rechtfertigt somit in keiner Weise die Bebauung der Horner Spitze.

  1. Die Bundesregierung, April 2024, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/treibhausgasbilanz-2023-2265440 ↩︎
  2. Aus der Präsentation zur Machbarkeitsuntersuchung bei der Sitzung des Beirats Horn-Lehe am 20.03.2025, Seite 13 ↩︎
  3. https://www.gruenes-bremen.de/app/download/16938159924/Stellungnahme+Machbarkeit+Horner+Spitze+3.25.pdf?t=1742729029 ↩︎
  4. https://www.gruenes-bremen.de/ ↩︎
  5. https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTnEcjhs2LDX9yemD28mYW1OzjkzRwNys12Ae-McYGE6/S20-358_Stellungnahme_BUND_Osthorst_Erhalt_der_Horner_Spitze.pdf ↩︎
  6. https://sd.bremische-buergerschaft.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbksvu9R85gXcESjt-LUQW0 ↩︎


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