
Strom
Einleitung …
Kohlekraftwerke
Das letzte Kohlekraftwerk in Bremen wurde 2024 stillgelegt. Mehr …
Windkraft
Statt Ausbau um 50 % bis 2030, wie ihn die Enquetekommission vorgeschlagen hat, ist in den nächsten Jahren eher von einem Rückbau der vorhandenen Windkraft-Leistung auszugehen. Mehr …
Photovoltaik
In den letzten Jahren hat der Zubau von Photovoltaik-Anlagen in Bremen zugenommen. Aber selbst das reicht nicht aus, um die 1.000 MW Leistung für 2038 zu erreichen. Mehr …
Kohlekraftwerke
Ziele
Die Bundesregierung hat die schrittweise Reduzierung von Kohlekraftwerken beschlossen. In Bremen sollten alle Kohlekraftwerke bis 2023 stillgelegt werden (Maßnahme L-EA-001 Kohleausstieg bis 2023). Wegen der Energiekrise wurden die Laufzeiten jedoch verlängert.
Status
Das Kohlekraftwerk Hafen Block 6 wurde bereits Mitte 2021 stillgelegt. Die Kohlekraftwerke Hastedt Block 15 (swb) und Farge (Onyx Power) sollten spätestens bis Ende 2023 folgen. Dieses Ziel wurde nicht ganz erreicht.
Das Kraftwerk in Farge ging Anfang März außer Betrieb, nachdem der Betreiber entschieden hatte, dass notwendige Reparaturen nicht mehr durchgeführt werden sollen. Was anstelle des Kohlekraftwerks errichtet werden soll, ist zurzeit unklar. Die Pläne, ein mit Altholzverbrennung betriebenes Kraftwerk zu errichten, scheinen erstmal vom Tisch zu sein. Onyx Power hält sich mit seinen Planungen bedeckt. (Quelle: buten un binnen: Darum wurde dieses Bremer Kohlekraftwerk unbemerkt abgeschaltet)
Am 30. April wurde der letzte mit Kohle betriebene Block des Heizkraftwerks in Hastedt abgeschaltet. (Quelle: buten un binnen: Bremens letztes Kohlekraftwerk geht vom Netz)
Damit ist Bremen – zumindest was die Kraftwerke angeht – leicht verspätet, „kohlefrei“. Das ändert natürlich nichts daran, dass weiterhin Kraftwerke und Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas betrieben werden – auch zur Fernwärmeversorgung.
Maßnahme aus dem Bremer Klimaaktionsplan:
L-EA-001 Kohleausstieg 2023
Windkraft
Ziele
Die Enquetekommission peilt für 2030 einen Ausbau auf 300 MW und für 2038 auf 350 bis 400 MW an (Abschlussbericht der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“, S. 26). Die Bundesregierung strebt für Deutschland bis 2030 eine Verdoppelung der Leistung an (EEG 2023, § 4 Ausbaupfad).
Status
Laut Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) muss das Land Bremen als Stadtstaat bis 2032 0,5% der Flächen für Windkraftanlagen (WEA) ausgewiesen haben. Diese Zahl ist mit ca. 0,73% bereits jetzt erreicht. Insgesamt sind im Land Bremen Flächen von insgesamt ca. 308 ha als Windvorrangflächen ausgewiesen. Davon entfallen 281 ha auf die Stadt Bremen und 27 ha auf die Stadtgemeinde Bremerhaven (Länderbericht zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien, Seite 9ff).
Im Vergleich zu anderen Bundesländern steht Bremen mit einer Windkraftleistung von gut 200 MW (davon 116 MW in der Stadt Bremen und 84 MW in Bremerhaven) und einer Leistung von 480 kW/km² aktuell recht gut da (der Bundesdurchschnitt lag 2021 bei ca. 157 kW/km²).

Datenquelle: Übersicht Windkraftausbau des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien
So weit, so gut.
Auf der anderen Seite wurde seit 2019 gerade mal 1 WEA mit 3,6 MW hinzugebaut, 1 Anlage mit 2 MW Leistung wurde abgebaut. Zwei weitere Anlagen in Bremen-Rekum mit je 7 MW Leistung sind genehmigt und sollen 2026 fertiggestellt werden (Quelle: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur). Darüber hinaus sind offensichtlich aktuell keine weiteren Anlagen geplant bzw. in der Genehmigungsphase.
Planung
Die Planung für die nächsten Jahre sieht einen Rückbau der Windkraft-Leistung im Land Bremen vor.
Ein Teil der Vorrangflächen in der Stadt Bremen ist im Flächennutzungsplan als Windkraftfläche zur Zwischennutzung ausgewiesen. D. h. es handelt sich hier um Gewerbeflächen, die nur vorrübergehend für WEAs genutzt werden können. Zum Tragen kommt dies z. B. bei der Planung für die Stahlwerke. Hier wird eine Fläche mit insgesamt etwa 67 ha ab ca. 2030 für den Bau eines Umspannwerks und eines Konverters für den Stromanschluss der Stahlwerke an Offshore-Windanlagen zur Versorgung mit Wasserstoff benötigt. Dafür entfallen dann 16,6 MW an Onshore-Windkraft-Leistung.
(Quelle: Beschlussvorlage 21/1544 der Städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans)
Darüber hinaus ist geplant, durch Änderungen in der Flächenausweisung in Bremen und Bremerhaven eine Verschiebung der Windenergiegebiete von der Stadt Bremen nach Bremerhaven zu erzielen, mit denen die formalen Anforderungen des WindBG gerade so erreicht werden (Quelle: Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen (BremWindBGUG) )
Für das Repowering gibt es aktuell in Bremen kaum wahrnehmbare Aktionen. Lediglich in Rekum sollen bis 2026 zwei Altanlagen mit 1,8 MW Leistung durch zwei neue WEAs mit jeweils 7 MW Leistung ersetzt werden.
Diese Entwicklung steht u. E. der Klimaschutzstrategie des Bremer Senats voll entgegen:
In der Klimaschutzstrategie 2038 des Bremer Senats von Frühjahr 2023 wird zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung u. a. die Erstellung eines Konzepts Windenergie Gewerbeflächen mit zwei Einzelmaßnahmen vorgeschlagen.
Außerdem werden im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken von 2023 u. a. folgende Maßnahmen zum Windenergie-Ausbau aufgeführt:
- Maßnahmen für die Stärkung von Offshore-Wind unterstützen.
- neue Vorrangflächen für Windenergieanlagen festlegen, hierbei auch landwirtschaftliche Flächen und Landschaftsschutz- und Naturschutzflächen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete prüfen und Windenergiepotenziale in alten und neuen Gewerbegebieten heben.
- Beratungsangebote für Gewerbetreibende für Windkraft an ihren Standorten ausbauen.
- alle Windenergiestandorte erhalten und alte Windenergieanlagen konsequent gegen neue Anlagen austauschen (Repowering).
— Siehe Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft
Diese Maßnahmen beruhen auch auf den Vorschlägen der Enquetekommission. Wie viel davon bisher schon umgesetzt wurde, ist nicht bekannt.
Bewertung der Planung
Es ist nachvollziehbar, dass für die geplante Umstellung der Stahlwerke auf erneuerbare Energien entsprechende Flächen für die Infrastruktur Umspannwerk, Konverter, Elektrolyseure usw.) benötigt werden. Es ist außerdem verständlich, dass für die Umsetzung des Gewerbeentwicklungsplans dringend zusätzliche Gewerbeflächen benötigt werden. Dennoch muss geplant werden, wie der geplante Rückbau von WEAs kompensiert und ein zusätzlicher Ausbau, z. B. auch über Repowering, erzielt werden kann.
Aus unserer Sicht fehlt ein Gesamtkonzept, wie der Windenergie-Ausbau onshore bis 2038 erreicht werden soll.
Deshalb fordern wir die Erstellung eines Gesamtkonzepts für den Windkraft-Ausbau in Bremen bis 2030 bzw. 2038 inklusive Zeitplan für die Umsetzung.
Maßnahme aus dem Bremer Klimaaktionsplan:
L-EA-027 Beratung zu Windenergie von Gewerbetreibenden in Bremen
Photovoltaik
In den letzten Jahren hat der Zubau von Photovoltaik-Anlagen in Bremen zugenommen.
Dargestellt ist hier die im Land Bremen installierte Photovoltaik-Leistung zum Ende der letzten 9 Jahre (Quelle: PV-Statistik Land Bremen). Beeindruckend ist der Zubau um über 30 MWp im Jahr 2023. Das sind immerhin 45% mehr Leistung als im Vorjahr.
Wenn wir diese Zahlen mit den Bremer Zielen und dem Potenzial vergleichen, entsteht allerdings ein anderes Bild:
Bremens Ziel ist es, eine installierte Leistung von 500 MWp bis 2030 und 1.000 MWp bis 2038 zu erreichen (Quelle: Abschlussbericht Enquetekommission). Um diese Ziele zu erreichen, ist ein Zubau von über 60 MWp pro Jahr notwendig (gelbe Linie).
In den letzten 3 Jahren wurden durchschnittlich lediglich 15 MWp pro Jahr zugebaut. (rote Linie) Selbst der oben genannte Zubau in 2023 um 30 MWp muss also verdoppelt werden, um diese Ziele zu erreichen.
Und wäre das genug, um Klimaneutralität zu erreichen und das 1,5°C Ziel einzuhalten? Wir sind der Meinung, dass der Stromsektor den entscheidenden Beitrag zur Energieversorgung auch der anderen Sektoren leisten muss. Nur ein Beispiel: Der für die Stahlproduktion benötigte Wasserstoff wird mit Elektrolyseuren erzeugt und wird deutlich höhere Mengen an Elektrizität benötigen.
Bremen muss also sein Potenzial voll ausschöpfen. Das liegt bei Photovoltaik auf Dachflächen bei 2.300 MWp (Quelle: Agora Energiewende: Solarstrom vom Dach). Wir gehen also davon aus, dass eine installierte Leistung in dieser Größenordnung deutlich vor 2038 vorhanden sein muss, um Klimaneutralität bis 2038 zu erreichen. Dieser Wert ist oben in grün dargestellt.
Maßnahmen aus dem Bremer Klimaaktionsplan:
L-EA-002 Solardachpflicht und Pflicht zur Stellplatz-PV einführen
L-EA-003 Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden, Ausbauprogramm Land
L-EA-019 Photovoltaik ausbauen auf 1000 MW: Überdachung Parkplätze und sonstige Verkehrs- und Freiflächen – Land
L-EA-020 bis L-EA-022 Photovoltaik ausbauen auf 1000 MW: (Landes-)Förderprogramme
L-IW-121 Aktivitäten der Hafenunternehmen (u. a. Terminalbetrieb) (Ausbau EEG, u. a. Photovoltaik)