Aktionsplan Klimaschutz 2.0 – Ist das Klimaziel 2038 noch erreichbar?

Klimaziele

Bremen will bis 2038 klimaneutral sein. Das bedeutet nach der Klimaschutzstrategie des Bremer Senats, dass der CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 95 Prozent reduziert sein soll. Im Referenzjahr betrug der jährliche Ausstoß ca. 13,4 Millionen Tonnen CO2. Der Senat hat auch folgende Zwischenziele festgelegt:

Treibhausgas-Emissionen des Landes Bremen mit Ist-Daten von 2022
  • Bis zum Jahr 2023: Reduktion um 35 Prozent
  • Bis zum Jahr 2025: Reduktion um 41 Prozent
  • Bis zum Jahr 2027: Reduktion um 49 Prozent
  • Bis zum Jahr 2029: Reduktion um 57 Prozent

Im Moment lässt sich noch nicht feststellen, ob das Zwischenziel für 2023 erreicht wurde, da die Zahlen hierfür noch nicht vorliegen. Die zuletzt bekannte Menge CO2 betrug 2022 rund 10,3 Millionen Tonnen, siehe auch „Endlich wieder CO2-Bilanzen für Bremen?“. Wir können davon ausgehen, dass der Kohlestromausstieg 2024 erheblich dazu beiträgt, dass das Ziel für 2025 annähernd erreicht werden kann. Das ändert nichts daran, dass in Sektoren wie Wärme und Verkehr noch nicht viel erreicht wurde. Und die Entscheidung der Stahlwerke, die ungefähr die Hälfte der CO2-Emissionen in Bremen verursachen, gegen die Dekarbonisierung ist natürlich auch nicht hilfreich.

Vom Enquetebericht 2021 bis zum Aktionsplan Klimaschutz 2.0 2025

Die Klima-Enquetekommission hat in ihrem Abschlussbericht 2021 viele konkrete Maßnahmen in allen Sektoren vorgeschlagen. Diese waren meist mit Jahreszahlen und Zielwerten konkret definiert. Der Senat hat in seiner Klimaschutzstrategie noch vor den Wahlen 2023 daraus einen Klimaaktionsplan (KAP) mit insgesamt 542 Maßnahmen auf Landesebene und für die Städte Bremen und Bremerhaven ausgearbeitet. Zusätzlich wurden vier Handlungsschwerpunkte, sog. Fastlanes, festgelegt.

Ende 2023 wurde dieser Plan dann schon wieder durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse konterkariert. Der Senat konnte die geplanten 2,5 Milliarden Euro für die Klimaschutzmaßnahmen nicht einsetzen.

Im Sommer 2024 wurde dann der Aktionsplan Klimaschutz mit 342 Maßnahmen im Internet veröffentlicht. Aber dieser Plan war schon bei der Veröffentlichung unrealistisch, weil die finanzielle Grundlage fehlte. So wurde auch versprochen, bis zum Herbst 2024 dann einen neuen Aktionsplan (KAP 2.0) vorzulegen, in denen die noch machbaren Maßnahmen gebündelt werden sollten.

Im Juli 2025 wurde dann der Aktionsplan Klimaschutz 2.0 veröffentlicht. Dieser enthält jetzt 245 Maßnahmen bzw. Projekte. Und auch dieser Plan ist evtl. auf Grund der Entscheidung der Stahlwerke schon wieder überarbeitungsbedürftig.

Aktionsplan Klimaschutz 2.0: Was ist übriggeblieben?

Die Reduzierung der Maßnahmenzahl ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass einige der ursprünglichen sehr ähnlichen Maßnahmen zusammengefasst wurden. Außerdem erscheint der gesamte Plan dadurch etwas besser strukturiert. Aber es sind auch viele Maßnahmen einfach weggefallen bzw. gestrichen worden, sicherlich auch auf Grund mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten. Nur wenige Maßnahmen sind neu hinzugekommen.

Ein Vergleich mit den Vorschlägen der Enquetekommission ist daher nur schwer möglich. Auffällig ist aber, dass bei vielen Maßnahmen die konkreten (Zwischen-)Ziele der Kommission entfallen sind. So sind z. B. die Ziele, die Leistung von Windenergieanlagen bis 2038 auf 350–400 MW und von Photovoltaikanlagen auf 1000 MWp auszubauen, im Aktionsplan 2.0 für Bremen nicht mehr enthalten. Ein Monitoring im Sinne von Überwachung der Zieleinhaltung und evtl. Gegensteuerung ist so nicht mehr möglich.

Im Folgenden betrachten wir die Änderungen in den sechs Sektoren etwas detaillierter, wobei wir Maßnahmen für die Stadt Bremerhaven nicht einbeziehen.

Energie und Abfall

Von den ursprünglich 68 Maßnahmen auf Landes- oder Stadtebene sind im Aktionsplan 2.0 noch 17 übriggeblieben, wobei bereits 2024 zahlreiche Maßnahmen entfallen sind. So fehlen z. B. einige Maßnahmen für die Elektromobilität (z. B. S-HB-EA-005 oder S-HB-EA-012) sowie die Planung für Gasrückzugsgebiete (S-HB-EA-020).

Einige der Wasserstoffprojekte sind noch im Plan aufgeführt, auch wenn sie mittlerweile wegen der Entscheidung der Stahlwerke nicht mehr umgesetzt werden (z. B. L-EA-010 IPCEI, dort ist die Entscheidung der EWE, das Projekt nicht weiterzuführen, auch schon erwähnt). Andere Maßnahmen (L-EA-013 und L-EA-014) wurden bereits entfernt.

Rund 15% der Nettostromerzeugung im Land Bremen wurden 2024 durch Windkraftanlagen wie auf der Blocklanddeponie Bremen erzeugt, der Ausbau verharrt jedoch seit 2018 bei Hälfte der angestrebten Leistung.

Positiv finden wir, dass für Windkraft und Photovoltaik bis Ende dieses Jahres Konzepte erarbeitet werden, in denen die Potenziale quantifiziert werden sollen (Maßnahmen S-HB-EA-008 und S-HB-EA-009). Dies entspricht auch unserem Vorschlag zur Windenergie aus unserem Monitoring (vgl. Gesamtkonzept zum Windkraft-Ausbau). Auf Grund dieser Zahlen lassen sich dann hoffentlich die Umsetzungsmaßnahmen besser monitoren. Während es bei der Windkraft in den letzten Jahren praktisch keinen Ausbau gab, steigen die Zahlen im PV-Bereich mittlerweile erfreulich an (ca. 60 MWp Zuwachs pro Jahr), so dass hier das Zwischenziel der Enquetekommission (500 MW für 2030) vielleicht sogar annähernd erreicht werden kann.

Die kommunale Wärmeplanung (S-HB-EA-004) ist aktuell in Arbeit, der aktualisierte Zeitplan wird im Aktionsplan auch dargestellt. Positiv finden wir die explizite Erwähnung der kalten Nahwärme (Anergienetze), die hoffentlich auch im Wärmeplan-Entwurf entsprechend gewürdigt wird.

Eine einzige Maßnahme wurde im Sektor neu aufgenommen: S-HB-EA-046 (Errichtung von zwei Windkrafträdern für die JVA Bremen). Die dort gemachten Angaben zur Leistung (950.000 kW/p.a.) und zu den bereitgestellten Haushaltsmitteln sind allerdings nicht sehr erhellend.

Weiterhin fehlen aus unserer Sicht wichtige Maßnahmen wie zur Dekarbonisierung bestehender Fernwärmenetze oder zum Bezug von Ökostrom für alle kommunalen Liegenschaften.

Gebäude, Wohnen, Stadtentwicklung

Im Klimaaktionsplan 1.0 waren 96 Maßnahmen für das Land und die Stadt Bremen in dem Sektor Gebäude, Wohnen, Stadtentwicklung und Klimaanpassung angesetzt (die Maßnahmen für die Stadt Bremerhaven sind nicht eingerechnet). Davon sind im KAP 2.0 noch 40 Maßnahmen übrig geblieben. Die Handlungsfelder aus dem KAP 1.0 sind ebenfalls gekürzt worden, von den ehemals 22 Handlungsfeldern wurden nur 12 übernommen.

Was ist positiv zu vermerken?

Was positiv auffällt, sind die fünf neuen Maßnahmen im Handlungsfeld „Klimaanpassung, Begrünung und Naturschutz“. Dort werden ein paar der anderorts gestrichenen Maßnahmen gebündelt aufgenommen, z.B. Trinkbrunnen im öffentlichen Raum (S-HB-GWS-159).

Gerade im Sommer wird es immer wieder ein Thema: die Hitze. Mit der Maßnahme „Förderprogramm ‚Wärmeschutz im Wohngebäudebestand‘“ (L-GWS-063) werden Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes unterstützt. Die Förderbeträge sollen an die Kostenentwicklung angepasst und das Förderprogramm vereinfacht werden, um den Aufwand für die Antragsbearbeitung zu senken.

Was lässt Kritik und/oder Bedenken zu?

Die ehemals 7 Maßnahmen aus KAP 1.0 zu der energetischen Gebäudesanierung bei öffentlichen Gebäuden in der Stadt (S-HB-GWS-034 bis -040) wurden auf 2 Maßnahmen (S-HB-GWS-036 und -037) gekürzt. Nicht mehr im KAP sind damit energetische Gebäudesanierungen der Werkstatt Bremen (S-HB-GWS-034 und -040), der Geno (S-HB-GWS-035), von Sporthallen (S-HB-GWS-038) und Kliniken (S-HB-GWS-039). Die energetische Gebäudesanierung der Werkstatt Bremen ist allerdings als neue Maßnahme in den Bereich des Landes verschoben worden (L-GWS-097) – eine solche interne Verschiebung erleichtert das Monitoring natürlich ebenfalls nicht.

Mit den zwei Maßnahmen „Klima Bau Zentrum in Bremen und Bremerhaven errichten“ (L-GWS-095) und „Entwicklung eines neuen Arbeitsplatzkonzepts der SGFV“ (Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, L-GWS-092) wurden für das Land zwei neue Maßnahmen in den KAP 2.0 aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon in der Umsetzungsphase „abgeschlossen“ sind. Begrüßenswert ist selbstverständlich, dass zwei Maßnahmen im Zeitplan zu einem Abschluss gekommen sind/ kommen werden. Fraglich ist allerdings, weswegen in dem ohnehin so drastisch gekürzten Plan zwei nahezu abgeschlossene Maßnahmen neu in diesem Sektor aufgenommen wurden.

Die Frage nach der Finanzierung ist in Bremen nicht ungewöhnlich und so sind im KAP 2.0 auch Maßnahmen aufgeführt, deren Finanzierung sich sowohl für die Haushalte 2026 und 2027, aber auch schon für den Haushalt 2025 noch „in Klärung“ befindet. Beispiel: Die energetische Sanierung des Landesimmobilien (L-GWS-053) etwa ist 2023 angelaufen und für die ersten Projekte werden derzeit die Baupläne erstellt, allerdings führt die Schuldenbremse zu einer unwahrscheinlichen Zielerreichung dieser Maßnahme und für die Jahre 2025, 2026 und 2027 gibt es noch keine geklärte Haushaltsstelle zur finanziellen Absicherung.

Konsum und Ernährung

Auf der Landesebene sind im Sektor Konsum und Ernährung aus 32 Maßnahmen 12 geworden, allerdings sind etwas mehr als die Hälfte der weggefallen Einzelmaßnahmen in die noch verbleibenden integriert wurden, was auf jeden Fall die Übersichtlichkeit erhöht. Wie zu erwarten war: Wenn man die veranschlagten Finanzrahmen vergleicht, sind die im KAP 2.0 schon ausgedünnt. Also z. B. sind dann statt 3 nur noch eine Vollzeitstelle vorgesehen. Da die Maßnahmen auch teilweise inhaltlich ausgedünnt sind, braucht man dann ja aber auch nicht mehr so viel Personal. Schade erscheint vor allem, dass die Leuchtturmprojekte „Recycling am Bau“ (L-KE-201) und „Recycling im Straßenbau“ (L-KE-202) scheinbar komplett wegfallen und u. a. zwei Maßnahmen zur Lebensmittelverschwendung (L-KE-184 und L-KE-185).

Lebensmittel

Auf der Stadtebene werden die ursprünglich 8 Maßnahmen zu 2 zusammen gestrichen. Beim näheren Hinsehen ist aber festzustellen, dass einige Maßnahmen davon auf der Landesebene weiter bzw. wieder erwähnt werden. Was es damit auf sich hat und ob das sinnig ist, kann nicht eingeschätzt werden. Erschreckend erschien zunächst, dass die Installation von Trinkwasserspendern (S-HB-KE-084) weggefallen schien – diese Maßnahme taucht aber zumindest im Sektor Gebäude und Wohnen auf. Wegzufallen scheint aber die Maßnahme, die öffentliche Beschaffung klimafreundlich auszurichten (S-HB-KE-086).

Für Bremerhaven ist diese Maßnahme (S-BHV-KE-084) erstaunlicherweise erhalten erhalten geblieben. Insgesamt scheint in Bremerhaven im Sektor Konsum und Ernährung weniger gestrichen zu werden: Dort sind noch vier Maßnahmen erhalten geblieben, in Bremen nur 2!

Mobilität & Verkehr

Im Verkehrssektor zeigt sich der neue Aktionsplan Klimaschutz 2.0 als Mischung aus Fortschreibung zentraler Maßnahmen, struktureller Umorganisation und deutlicher Prioritätsverschiebung. Von den ursprünglich 40 Maßnahmen auf Landesebene wurden 11 erhalten, 5 neu hinzugefügt. Auf Stadtbremischer Ebene sind von ehemals 54 Maßnahmen 15 erhalten geblieben, 7 neu hinzugekommen. Dabei trug 2022 der Verkehrssektor mit 1,2 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ca. 19% der Landes-Emissionen bei, was bis zum Zwischenziel 2030 halbiert werden soll.

Auf Landesebene wurde die wichtige Maßnahme L-MV-206 zum „Ausbau des Regio-S-Bahnnetzes“ beibehalten. Laut aktuellem Umsetzungsstand sind bereits Planungsverträge mit der Deutschen Bahn für zentrale Haltestellen unterzeichnet – ein konkreter Schritt hin zu besserer Nahverkehrsanbindung. Ebenso wird die „Umstellung der Landes- und Kommunalflotten auf alternative Antriebe“ unter der neuen Maßnahme L-MV-248 weiterverfolgt; ein Senatsbeschluss zur Umsetzung ist für Anfang 2026 angekündigt. Die Verantwortung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur liegt nun bei den Stadtgemeinden Bremen bzw. Bremerhaven (S-HB-MV-105), womit auch frühere Einzelmaßnahmen in diesem Bereich zusammengeführt wurden.

Gleichzeitig wurden mehrere Maßnahmen mit hohem Transformationspotenzial gestrichen oder verschoben. Die geplante „Erweiterung von Park-&-Ride-Angeboten“ (L-MV-221) wird nun nur noch auf kommunaler Ebene mit niedriger Priorität weitergeführt. Ambitionierte Konzepte zur Förderung von E-Pkw bis 2029 (S-HB-MV-125 bis MV-133), etwa durch Parkgebühren nach Antriebsart oder durch betriebliches Mobilitätsmanagement, sind weitgehend entfallen oder wurden in reduzierter Form an die Verbraucherzentrale übergeben.

Die mit den Warming Stripes beklebte Klimabahn der BSAG an der Domsheide Bremen
Straßenbahnen und Busse der BSAG sollen über die Angebotsoffensive mit Taktverdichtung, neuen Linien, sowie Metro- und Quartiersbussen einen attraktiveren öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) schaffen, um den Umstieg von PKW auf ÖPNV zu fördern.

In der Stadt Bremen wurden die Maßnahmen neu strukturiert, wobei zentrale Projekte erhalten blieben. Dazu zählen die „Angebotsoffensive der BSAG“ (S-HB-MV-093), der „Straßenbahnnetzausbau“ (S-HB-MV-094) sowie die „Beschaffung von Elektrobussen“ (S-HB-MV-091). Auch die Maßnahme „Stadt-Regionales Verkehrskonzept – Bus“ mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN, S-HB-MV-096) ist weiterhin vorhanden. Gestrichen wurden hingegen spezifische Vorhaben wie die separate „Anschaffung neuer Straßenbahnen“ (S-HB-MV-095) oder die „verlängerte Abschreibung von Dieselbussen“ (S-HB-MV-112).

Statt der ursprünglich geplanten Maßnahme „ÖPNV-Tarifmaßnahmen“ (S-HB-MV-120), insbesondere mit einem ticketlosen Modell, soll mit S-HB-MV-147 das VBN-Kulturticket eingeführt werden.

Neu eingeführt wurde S-HB-MV-149 als Sammelprojekt zur „Erhöhung der Aufenthaltsqualität in Quartieren“. Darin werden verschiedene laufende, bislang oft unkonkret gehaltene Initiativen gebündelt, etwa zur Verbesserung von Fuß- und Radverkehr, zur Förderung von Car-Sharing-Angeboten sowie von Bike- und Lastenrad-Sharing. Auch wenn die Maßnahme bisher eher vage formuliert ist, zeigt sie einen wichtigen Ansatzpunkt für die notwendige Transformation des städtischen Verkehrsraums.

Doch bezeichnend für die geringe Priorisierung des Verkehrssektors im Klimaschutz ist ein anderer Punkt: Die Maßnahme S-HB-MV-145, mit der alle zukünftigen Straßeninfrastrukturprojekte einer Klimaprüfung unterzogen werden sollten, wurde vollständig gestrichen. Damit fehlt nun eine systematische Verankerung klimarelevanter Bewertung bei Neubauten im Verkehrsbereich – ein klarer Rückschritt, der den strategischen Anspruch des Aktionsplans konterkariert.

Zusammenfassungen zu den Sektoren Industrie, Wirtschaft & Häfen sowie zu Klimabildung & Wissenschaft folgen.

BremenZero bei der Breminale am 13. Juli

Ihr könnt BremenZero auch bei der Breminale am Sonntag, den 13. Juli beim Supermarkt am Osterdeich besuchen.

Es gibt wieder unterhaltsamen Mitmachaktionen und Infos:

  • Spielt mit uns die Klima-Challenge in 3 Spiel-Varianten: „Sortier das Klima“, „Bürgermeister-Challenge“ und „Klima-Champion“
  • Kinder-Aktion mit Postkarten zum Ausmalen der Klimaschutzmusikanten
  • Info-Flyer zu BremenZero: Wer sind wir und was machen wir eigentlich?
  • Info-Mappe und anderes Material zu unserem Monitoring des Bremer KlimaAktionsPlans
  • Die Fortsetzungsgeschichte der Bremer Stadtmusikanten und warum sie sich in Die Klimaschutzmusikanten umbenannt haben
  • und vieles mehr …

Du findest uns am Sonntag, den 13. Juli von 12 bis 17 Uhr am Osterdeich auf dem Supermarkt (Flohmarkt) in der Nähe vom Kunsttunnel.

Mehr zum Supermarkt findest du hier.

Face The Climate – BremenZero ist dabei!

Die Deutsche Klimastiftung veranstaltet am Samstag, den 21. Juni 2025 von 12 bis 22 Uhr das Face The Climate Festival im „Irgendwo“ am Bremer Flughafen.

Klimagerechtigkeit bedeutet, den Klimawandel nicht isoliert zu betrachten, sondern untrennbar mit sozialer Gerechtigkeit und Menschenrechten zu verknüpfen. Denn jeder Mensch hat das Recht auf ein gutes Leben, unabhängig von Herkunft, Wohnort oder sozialem Status. Gleichzeitig stellt uns die Klimakrise vor die Herausforderung, ihre Folgen fair zu verteilen, sowohl zwischen Ländern als auch innerhalb unserer Gesellschaft. Unser Festival schafft Raum für Begegnung, Austausch und Perspektiven. Es zeigt: Klimagerechtigkeit hat viele Gesichter. Ob jung oder alt, aus Bremen oder von anderswo, wir alle teilen diesen Planeten und tragen Verantwortung für ihn.

Am 21. Juni heißt es deshalb: Let’s face the climate! Freut euch auf ein buntes, familienfreundliches Programm – mit Workshops, Musik, VR-Erlebnis, Ausstellungen, Klanginstallation, spannendem Podium und kulinarischen Highlights.

Auch BremenZero ist dabei, u. a. mit folgenden unterhaltsamen Mitmachaktionen und Infos:

  • Spielt mit uns die Klima-Challenge in 3 Spiel-Varianten: „Sortier das Klima“, „Bürgermeister-Challenge“ und „Klima-Champion“
  • Kinder-Aktion mit Postkarten zum Ausmalen der Klimaschutzmusikanten
  • Info-Flyer zu BremenZero: Wer sind wir und was machen wir eigentlich?
  • Info-Mappe und anderes Material zu unserem Monitoring des Bremer KlimaAktionsPlans
  • Die Fortsetzungsgeschichte der Bremer Stadtmusikanten und warum sie sich in Die Klimaschutzmusikanten umbenannt haben
  • und vieles mehr …

Du findest uns am 21. Juni vorn am Eingang des „Irgendwo“, Amelie-Beese-Straße 6, 28199 Bremen (in der Nähe des Flughafens) und erkennst uns an den Klimaschutzmusikanten.

Mehr zum Face The Climate Festival findest du hier.

BremenZero bei den SummerSounds 2025

BremenZero beteiligt sich dieses Jahr zum ersten Mal an den SummerSounds in der Bremer Neustadt. Das beliebte Musik- und Kulturfestival mit überregionaler Strahlkraft erfreut vom 30.05. bis 01.06.2025 in den hügeligen grünen Neustadtswallanlagen zudem mit weiteren Highlights: ein kreativer Bonusmarkt und erstmalig ein Flohmarkt haben Premiere. Neu dabei ist auch „SummerArt“, eine Kunstausstellung junger Künstler*innen.

Darüber hinaus gibt es aber auch Informationen und Unterhaltung zu den Themen Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit. Daher werden auch wir uns präsentieren, u. a. mit folgenden unterhaltsamen Mitmachaktionen und Infos:

  • Spielt mit uns die Klima-Challenge in 3 Spiel-Varianten: „Sortier das Klima“, „Bürgermeister-Challenge“ und „Klima-Champion“
  • Kinder Aktion mit Postkarten zum Ausmalen der Klimaschutzmusikanten und einem Kinderplanschbecken mit Solarpanel
  • Challenge zur Erzeugung der höchsten Wasserfontäne – powered by SolidarStrom
  • Info-Flyer zu BremenZero: Wer sind wir und was machen wir eigentlich?
  • Info-Mappe und anderes Material zu unserem Monitoring des Bremer KlimaAktionsPlans
  • Die Fortsetzungsgeschichte der Bremer Stadtmusikanten und warum sie sich in Die Klimaschutzmusikanten umbenannt haben
  • und vieles mehr …

Ihr findet uns am Samstag, den 31. Mai und am Sonntag, den 1. Juni von 11 bis 17 Uhr von der Neustadtscontrescarpe aus vor der Kinderwiese und erkennt uns an den Klimaschutzmusikanten.

Mehr zum SummerSounds-Festival findet ihr hier.

Kommunale Wärmeplanung – die Diskussion beginnt

Wärmedichtekarte des Wärmebedarfs Bremen Ist-Stand 2019 (Fraunhofer ISAM)

Bremen will bis 2038 klimaneutral sein. Dazu gehört auch die Transformation der Wärmeversorgung in den Gebäuden. Laut Wärmeplanungsgesetz muss Bremen bis spätestens Mitte 2026 einen Wärmeplan vorgelegt haben. Dieser ist dann zwar nicht verbindlich, gibt aber weitgehend die Richtung vor, welche Gebiete künftig wie mit Wärme versorgt werden. Entgegen der ursprünglichen Planung will die Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft den Wärmeplan-Entwurf erst nach den Sommerferien dieses Jahres vorlegen, um die 30-tägige öffentliche Beteiligung nicht in die Sommerpause reinlaufen zu lassen. Wir von BremenZero halten auch diese Beteiligung nicht für ausreichend, da die Öffentlichkeit bisher so gut wie gar nicht über den Planungsprozess und die Inhalte des Wärmeplans informiert wurde.

Da ist es zu begrüßen, wenn von anderer Seite bereits jetzt die Wärmeplanung öffentlich diskutiert wird. Der Verein ErdwärmeDich, der sich vorrangig mit Anergienetzen beschäftigt, hat jetzt eine Veranstaltungsreihe dazu eingerichtet. Folgende Vorträge bzw. Termine sind geplant:


Sonntag, 25.05.2025 19 Uhr Friedensgemeinde Humboldtstraße

In der ersten Veranstaltung wird die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren beleuchtet. Thema: Kommunale Wärmeplanung in Bremen – Wie die Beteiligung der Bürger zum Gelingen der Wärmewende beitragen kann. Referent: Prof. Wilhelm Friedmann

Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) fordert Bremen auf, verfügbare alternative, nicht-fossile Wärmeerzeugungsmethoden zu benennen und entsprechende Gebiete auszuweisen. Es betont die für das Gelingen der Wärmewende erforderliche aktive Beteiligung der Bürger. Wie es in Bremen mit der Beteiligung gelaufen ist, wird im Vortrag kritisch untersucht.


Donnerstag, 12.06.2025 19 Uhr Friedensgemeinde Humboldtstraße

In der zweiten Veranstaltung werden die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen in zwei Vorträgen diskutiert.

Thema: Kommunaler Klimaschutz – Aufgaben und Pflichten von Bremen. Referentin: Dr. Katja Rodi, Juristin für Umweltrecht

Kommunen wie Bremen müssen mit ihren Planungen und Entscheidungen zum Klimaschutz beitragen. Das heißt auch, daß für eine lokale treibhausgasneutrale Wärmeversorgung gesorgt werden muß. Das sind primär dekarbonisierte Wärmenetze, ergänzt um treibhausgasneutrale Einzellösungen. Was bedeutet das für die Bremer Politik (Erstellung eines Wärmekonzepts, Wärmeplanung etc.) und für uns Bürger (Pflichten zur Heizungsumstellung, Fördermöglichkeiten, Anschlußpflichten).

Thema: Runter vom Gas – sozialverträglich, Referent: Prof. Dr. Winfried Osthorst, Hochschule Bremen

Auf Basis der Agora Energiewende-Studie werden die finanziellen Auswirkungen auf die Verbraucher im Verlauf der Stilllegung des Gasnetzes beschrieben und die Anforderungen, die sich daraus für die Kommune ergeben.


Donnerstag, 26.06.2025 19 Uhr Hochschule Bremen, Neustadtswall 30, AB-Gebäude, Raum S 05, 10. Stock

In der dritten Veranstaltung geht es in zwei Vorträgen um die Technik der verschiedenen Netzangebote.

Thema: Erdwärmenetze im Entwurf des Bremer Wärmeplans. Der Plan von ErdwärmeDich für Bremen – Wärme für alle! Referent: Dipl.-Phys. Philipp Metz,
Initiator von ErdwärmeDich Anergienetze eG

Thema: Hochtemperatur- und Niedrigtemperatur Fern- und Nahwärmenetze in der Planung – was zeigen Gutachten und Planungen dazu in Bremen? Referent Prof. Dr. Jürgen Knies, Hochschule Bremen, Mitglied im Netzwerk Wärmewende.

Potentialität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit alternativer Wärmeerzeugung und die Herausforderungen der Hochtemperatur-Fernwärme.


BremenZero wird sich demnächst in die Debatte einschalten, um die Öffentlichkeit zu informieren und die Politik zu bewegen, sich für die sozialverträgliche Wärmewende in Bremen stark zu machen.

Zur Machbarkeitsuntersuchung für ein geplantes Gewerbegebiet “Horner Spitze”

Stellungnahme von BremenZero, April 2025

„In den Bereichen Gebäude und Verkehr werden die Klimaziele 2030 nicht erreicht, wenn nicht weitere Maßnahmen getroffen werden.”1 Dies stellte die Bundesregierung vor einem Jahr fest.

Um die CO2-Emissionen langfristig zu senken, müssen die mit dem motorisierten Individualverkehr zurückgelegten Wege und der Energieverbrauch der Gebäude deutlich reduziert werden.

Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und kurze Arbeitswege sind die Grundlage für emissionsarmen Berufsverkehr, ohne energieeffiziente Gebäude können die geplanten Klimaziele bis 2030 nicht erreicht werden. Insofern ist es naheliegend und begrüßenswert, ohne PKW erreichbare Arbeitsplätze möglichst stadtnah zu schaffen. Dies trifft ohne Zweifel auf die Horner Spitze zu.

Die Teilflächen sollen zusammen eine Gewerbefläche von 4,74 ha ergeben.2

Trotzdem hält BremenZero die Vorgehensweise zur Machbarkeitsuntersuchung für das Gewerbegebiet „Horner Spitze” für nicht zielführend. Daher schließen wir uns der Bewertung des Bündnisses „grünes bremen“ zur Untersuchung an.3 Auf dessen Website werden auch weitere Details zur Untersuchung und den möglichen Folgen einer Bebauung dargestellt,4 die u. E. mit der Klimaanpassungsstrategie und der Biodiversitätsstrategie nicht vereinbar sind. Eine noch ausführlichere Darstellung hat der BUND5 dazu verfasst, die auch am 25.04.2025 im Bremer Petitionsausschuss behandelt werden soll.6

Aus unserer Sicht sollte zunächst ein Gesamtkonzept erstellt werden, das den künftigen Raumbedarf sowohl unter der zeitlichen als auch unter der finanziellen Perspektive mit der Verfügbarkeit von Alternativen vergleicht. Darunter fallen unter anderem die Möglichkeit einer baulichen Verdichtung im Technologiepark, Wegfall von Parkplätzen oder Parkhäusern in Verbindung mit dem Bau eines neuen Bahnhaltepunkts am Technologiepark Universität, Untersuchung alternativer Standorte im Bereich Universität und Gewerbegebiet Haferwende.

Weiterhin müssen die selbst auferlegten bremischen ökologischen und städtebaulichen Prinzipien (Gewerbeentwicklungsprogramm 2030, Hitze-Aktionsplan, Biodiversitätsstrategie) als notwendige Rahmenbedingung im Gesamtkonzept berücksichtigt werden. Ergebnis des Gesamtkonzepts muss eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und transparente Bewertung aller Kriterien bzgl. der ökologischen, finanziellen und sozialen Kosten sowie der potenziellen Erträge sein.

Die transparente und nachvollziehbare gesamtheitliche Bewertung aller Ziele können wir der aktuell vorliegenden Machbarkeitsuntersuchung nicht entnehmen. Sie rechtfertigt somit in keiner Weise die Bebauung der Horner Spitze.

  1. Die Bundesregierung, April 2024, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/treibhausgasbilanz-2023-2265440 ↩︎
  2. Aus der Präsentation zur Machbarkeitsuntersuchung bei der Sitzung des Beirats Horn-Lehe am 20.03.2025, Seite 13 ↩︎
  3. https://www.gruenes-bremen.de/app/download/16938159924/Stellungnahme+Machbarkeit+Horner+Spitze+3.25.pdf?t=1742729029 ↩︎
  4. https://www.gruenes-bremen.de/ ↩︎
  5. https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTnEcjhs2LDX9yemD28mYW1OzjkzRwNys12Ae-McYGE6/S20-358_Stellungnahme_BUND_Osthorst_Erhalt_der_Horner_Spitze.pdf ↩︎
  6. https://sd.bremische-buergerschaft.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbksvu9R85gXcESjt-LUQW0 ↩︎

100 Milliarden für den Klimaschutz

Es ist wirklich eine positive Nachricht, dass mit kräftiger Unterstützung der Grünen auch unsere Bremer Abgeordneten von der CDU und SPD im Bundestag für ein Sondervermögen von 100 Milliarden für den Klimaschutz gestimmt haben, und auch Herr Bovenschulte im Bundesrat im Namen der Bremer Koalition für Bremen mit Ja gestimmt hat. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich und überreichen hiermit symbolisch 100 Tulpen in gelb, wobei jede Tulpe für sich 1 Milliarde Euro symbolisiert.

Warum Tulpen und weshalb in gelb? Zum einen hatten Tulpen im 17. Jahrhundert einen enormen Wert in Gulden. Sie waren zeitweilig so besonders und so teuer, dass eine Tulpenzwiebel etwa dem Wert eines Einfamilienhauses entsprach. Rechnet man den damaligen Wert in heutige Euro um, so liegt man bei einer Million schon ganz gut. Bestimmte Tulpenzwiebel-Sorten können sich im übrigen tatsächlich vermehren! Und warum nun gelbe Tulpen? Weil GermanZero die Farbe gelb im Logo trägt und schon letztes Jahr wiederholt gefordert hat, dass es mindestens 85 Milliarden Euro jährlich braucht, um Klimaschutz so umzusetzen, dass dieser der Bundesrepublik Deutschland in der nahen Zukunft nicht um ein Vielfaches teurer kommt. 1) Das nun verabschiedete Sondervermögen für den Klimaschutz mit seinen 100 Milliarden bleibt zwar deutlich hinter dem als notwendig Erachteten zurück, jedoch ist es ein Anfang und hoffnungsvoll gedacht, ein Durchstarten in die richtige Richtung!

Die Tulpen stehen dafür, dass die Milliarden unbedingt so zweckgebunden und sinnvoll eingesetzt werden, dass sie sich, wie Tulpen und Krokusse das können, jedes Jahr um ein Vielfaches vermehren. Wir erinnern daran, dass Bremen sich mit der Klima-Enquete-Kommission parteiübergreifend einen KlimaAktionsPlan gegeben hat. Wir bemerken allerdings, dass es einiger zusätzlicher Anstrengungen bedarf. Denn der KlimaAktionsPlan 2.0 steht seit dem Herbst aus, die Gelder für den Klimaschutz scheinen nur spärlich zu fließen und trotz des gemeinsamen parteiübergreifenden Beschlusses macht sich bei einigen Akteuren eine gewisse Gleichgültigkeit breit.

Wir fordern daher alle Beteiligten auf, die Dringlichkeit der Klimakrise ernst zu nehmen und die notwendigen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Es ist entscheidend, dass die 100 Milliarden Euro effizient und nachhaltig investiert werden, um langfristige positive Veränderungen zu bewirken. Wir hoffen, dass diese Initiative als Katalysator für weitere Fortschritte im Klimaschutz dient und dass Bremen weiterhin eine Vorreiterrolle einnimmt.

Zu guter Letzt wünschen wir folgendes zu beherzigen: Der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung hat in seinem Gutachten vom Februar 2025 einen Finanzbedarf für den Klimaschutz von 2 % vom BIP für eine klimasichere Zukunft ermittelt. 2) Wir wünschen uns, dass die Politik nun weiter vorangeht, die jetzt ins Grundgesetz aufgenommene Klimaneutralität bis 2045 ernst nimmt und dadurch eine nachhaltige Zukunft für die kommenden Generationen sichert. Denn Klimaschutz ist Menschenrecht!

In diesem Sinne wollen wir durch die Blumen hiermit ein wirkliches „Danke“ sagen und hoffen weiterhin, dass die Transformation gelingt. 

Christian Haake – für BremenZero

Quellen: 

  1. GermanZero, Umweltinstitut München, Together4Future: Grundgesetzänderung nicht ohne Klimainvestitionen – 2% des BIP für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen ↩︎
  2. Expertenrat für Klimafragen: Zweijahresgutachten 2024 – Gutachten zu bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsgesamtmengen und Jahresemissionsmengen sowie Wirksamkeit von Maßnahmen ↩︎

Öffentliche Hand als Vorbild für Klimaschutz?

Studentinnen der Hochschule Bremen untersuchen energetische Sanierung bei öffentlichen Gebäuden und Wohnungsbaugesellschaften

März 2025

Wie bereits berichtet, bekam BremenZero Unterstützung beim Monitoring der Klimaschutzmaßnahmen in Bremen von vier Studentinnen der Hochschule Bremen aus dem Master-Studiengang Interdisziplinäres Nachhaltigkeitsmanagement (INA M. Sc.). Sie hatten sich vorgenommen, im Wintersemester 2024/25 Klimaschutzmaßnahmen aus dem Bremer Klimaaktionsplan im Bereich Energetische Gebäudesanierung bei kommunalen Einrichtungen und bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu untersuchen. Die Ergebnisse werden jetzt auf unserer Monitoring-Plattform ausführlich dargestellt, um so mehr Transparenz für die Öffentlichkeit über geplante und bereits umgesetzte Maßnahmen herzustellen.

Als Leitfaden für die Informationsaufbereitung diente folgender Fragebogen:

1. Wie viele Gebäude besitzen Sie in der Stadtgemeinde Bremen?
2. Wie viele davon sind bereits energetisch saniert?
3. Gibt es einen Sanierungsfahrplan bis 2038? Wie sieht dieser aus?
4. Ab wann gilt eines Ihrer Gebäude als energetisch saniert?
5. Wie viele Gebäude haben aktuell welchen Effizienzhausstandard (KfW)?
6. Nach welchen Effizienzhausstandards (KfW) werden die Gebäude saniert?
7. Welche Gebäude sollen zuerst saniert werden und nach welchem Prioritätsprinzip (z.B. Alter, energetische Ineffizienz)?
8. Wie hoch ist die aktuelle Sanierungsquote (pro Jahr), und wie wird diese in den kommenden Jahren gesteigert?
9. Welche Maßnahmen wurden/werden zur Verbesserung der Dämmung der Gebäude vorgenommen? (z.B. Fassade, Dach, Kellerdecke, Fenster)
10. Welche Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Heizsysteme) wurden realisiert und sind geplant?
11. Wie wird die energetische Sanierung finanziert? Welche (staatlichen) Förderprogramme werden in Anspruch genommen?
12. Gibt es ein Monitoring-System zur Überprüfung der erzielten energetischen Sanierung und werden die Fortschritte veröffentlicht?

Die Bilanz der Studentinnen fällt sehr unterschiedlich aus, je nach Organisation. Bei BREBAU und Gesundheit Nord gab es trotz mehrfacher Anfragen keine Antworten. Auch von anderen Einrichtungen gab es keine umfassenden Auskünfte. Unterm Strich bekamen die Studentinnen leider nicht die Informationen, die sie sich gewünscht hatten. Dennoch lässt sich daraus ein Bild über die Klimaschutzmaßnahmen bei den „Vorbildern“ darstellen.

Drei der vier Studentinnen

Drei der vier Studentinnen, die für BremenZero das Thema energetische Gebäudesanierung aufbereitet haben

Die Informationen wurden von den Studentinnen für das Monitoring von BremenZero aufbereitet und in den Katalog der Maßnahmen aufgenommen. Neben der ausführlichen Beschreibung und Bewertung der Ergebnisse gibt es auch eine Reihe Handlungsempfehlungen für die Bremer Politik. Die teilweise sehr ausführlichen Beschreibungen können hier eingesehen werden:

  • Sektor Gebäude in Bremen
  • Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften: GEWOBA
  • Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften: BREBAU
  • Kommunale Liegenschaften: Immobilien Bremen
  • Kommunale Liegenschaften: Universität Bremen
  • Kommunale Liegenschaften: Hochschule Bremen
  • Kommunale Liegenschaften: Gesundheit Nord GmbH

Zum ersten Mal können wir von BremenZero daher eine Bewertung zum Thema Klimaschutz bei Gebäuden vornehmen. Die Studentinnen haben uns dafür eine Menge Arbeit abgenommen, die wir selbst so nicht hätten leisten können. Dafür sind wir sehr dankbar und finden es schade, dass sie uns nicht weiter unterstützen können. Wir wollen versuchen, diese Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und NGO als erfolgreiches „Geschäftsmodell“ in den nächsten Monaten für andere Sektoren oder Handlungsfelder weiterzuführen, vielleicht (auch) mit anderen Partnern aus Wissenschaft und Hochschulen.

Endlich wieder CO2-Bilanzen für Bremen?

Bremen, Februar 2025

Um feststellen zu können, ob die Klimaschutzmaßnahmen in Bremen auch die geplante Wirkung erzielen und die Zielwerte für die Treibhausgasreduzierung auch tatsächlich erreicht werden, braucht man Statistiken über den CO2-Ausstoß. Im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) sind die Zielwerte für einzelne Jahre und die Art und Weise, wann und wie die CO2-Bilanzierung durchgeführt werden soll, festgelegt. Danach sollen die Zahlen auch häufiger und früher vorgelegt werden, um schneller auf evtl. falsche Entwicklungen reagieren zu können. (§ 5 BremKEG). Die letzte Bilanz für das Jahr 2022 zeigte, dass die Zielwerte bisher nicht erreicht wurden (siehe unseren Beitrag Noch immer zu viel CO2).

Dass für die Ausarbeitung der Bilanzen mehr Personal im Statistischen Landesamt (StaLa), das diese Bilanzen erstellen soll, benötigt würden, war allen klar. Allein es fehlte das Geld für die Besetzung der Stellen.

Im Dezember wurde im Klima-Controlling-Ausschuss (KlimaContA) festgestellt, dass die erforderlichen fünf Personalstellen im StaLa noch immer nicht eingerichtet wurden. Darüber hinaus verließ die Mitarbeiterin, die bisher die CO2-Bilanzen erstellt hatte, das StaLa, so dass es aktuell gar keine Person mehr gibt, die diese Bilanzen erstellen konnte (vgl. buten und binnen vom 03.12.2024).

Im Februar 2025 begründete Innensenator Mäurer im KlimaContA die Nichtbesetzung der Stellen damit, dass die dafür vorgesehenen Mittel nicht freigegeben wurden. Er wolle auch keine Stellen bei Polizei oder Feuerwehr streichen, um die CO2-Bilanzen erstellen zu können. Und das, obwohl der Senat nach BremKEG gesetzlich zur Erstellung der CO2-Bilanzen verpflichtet ist.

Die CDU hat daraufhin eine aktuelle Anfrage in die Bürgerschaft eingebracht und das Verhalten des Senats kritisiert.
In der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 26.02.2025 hat Staatsrat Olaf Bull vom Innenressort dann überraschend einen „Mix aus Vergabe und Eigenleistung“ als Vorschlag vorgelegt:

  • Energie- und CO2-Bilanzen für 2023 – 2025 werden so schnell wie möglich an ein externes Institut vergeben, Kosten 30 T€ pro Berichtsjahr
  • Energie- und CO2-Bilanzen ab 2026 werden durch das StaLa erstellt, der Personalbedarf beträgt 1,25 Stellen
  • Zeitnahschätzungen anhand von Frühindikatoren (jeweils zum 30.09.) werden dauerhaft extern vergeben, Kosten 25 T€/Berichtsjahr
  • Berichterstattung zu weiteren Treibhausgas-Emissionen wird dauerhaft extern vergeben, Kosten 5 T€/Bericht
  • Es handelt sich hier noch um einen Vorschlag, dem das Umweltressort und das StaLa aber wohl bereits zugestimmt haben. Wann die nächsten belastbaren Zahlen vorliegen werden und wer sie nun konkret berechnen soll, ist noch nicht klar.

Nach unserer Einschätzung spart die vorgeschlagene Vorgehensweise im Vergleich zu fünf neuen Stellen dem Senat Einiges an Kosten. Darauf hätte man auch früher kommen können. Nun warten wir gespannt auf die Zahlen für 2023. Bis dahin sollte der CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 35 % reduziert worden sein.

Treibhausgas-Emissionen im Land Bremen: In den nächsten Jahren müssen die Emissionen deutlich gesenkt werden, um die Zielwerte nach BremKEG zu erreichen. Quellen: Ist-Daten aus dem Bericht des Bremer Senats 2022 zur Entwicklung der CO2-Emissionen im Land Bremen, Ziele aus dem Bremischen Klimaschutz- und Energie-Gesetz (BremKEG)

Warum Klimaschutz gut für den Geldbeutel ist

Februar 2025

kurz vor der Bundestagswahl sind noch gut 30 Prozent der Wahlberechtigten unentschlossen. Wir haben ein paar wichtige Fakten, die die Entscheidung vielleicht leichter machen werden. Sie sind auch für alle Menschen wichtig, für die Klimaschutz nicht wahlentscheidend ist. Denn es geht um Geld, das wir Bürgerinnen und Bürger in Zukunft in der Geldbörse haben werden – oder eben nicht.

Viele Menschen treibt im Moment die wirtschaftliche Unsicherheit um. Sie wollen wissen, dass ihre Jobs erhalten bleiben, ihr Einkommen von der Inflation verschont wird und sie auch in Zukunft das Heizen, Tanken und die Stromrechnung bezahlen können.  

Die Union und andere Parteien wollen einige Klimagesetze der Ampel wieder abschaffen. Beim Weg zur CO2-Freiheit setzten sie stattdessen auf „Technologieoffenheit“ und den freien Markt. Tatsächlich würden diese Vorhaben die Bürgerinnen und Bürger aber viel Geld kosten.

Hier kommen drei Gründe, Parteien zu wählen, die bestehende Klimamaßnahmen fortführen wollen. Gerade dann, wenn Kohle für dich eine Rolle spielt.

Günstiger Strom

Friedrich Merz nennt Windkraft eine „Übergangstechnologie.“ Er glaube, dass wir „eines Tages die Windkrafträder wieder abbauen können, weil sie hässlich sind und weil sie nicht in die Landschaft passen.“ Alice Weidel will gleich alle Windkraftwerke abreißen.

Fakt ist jedoch:

Ohne Windkraft wäre Strom viel teurer. Strom aus Kohle ist inzwischen deutlich teurer als der aus Windkraftwerken. Der Strompreis würde im Schnitt um rund 4 Cent/kWh steigen. Zudem müsste der Staat riesige Entschädigungssummen bezahlen. Weil den Betreibern Einnahmen entgehen, müssten sie entschädigt werden. Eine Studie von Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft und Greenpeace schätzt die Kosten auf 64 Milliarden Euro. (Quelle: FÖS/Greenpeace)

Bezahlbares Heizen

Die CDU und andere Parteien kritisieren das „Heizungsgesetz“ als übermäßige Belastung für Eigentümerinnen und Mieter. Stattdessen soll eine Erhöhung des CO2-Preises dafür sorgen, dass die Menschen auf klimafreundliche Heiztechnik umsatteln.

Fakt ist jedoch:

Ohne Heizungsgesetz müssten Haushalte viele hundert Euro mehr an Heizkosten bezahlen. Würde man das Heizungsgesetz streichen, dürften weiter Öl- und Gasheizungen verbaut werden könnten, wenn eine neue Heizung fällig ist. Als Anreiz, stattdessen eine klimafreundliche Heizung einzubauen, bliebe nur ein höherer CO2-Preis. Dieser müsste fast 10 mal höher sein als aktuell (524 statt 55 Euro pro Tonne), damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann.

Eine vierköpfige Familie mit Eigenheim müsste demnach 2.600 Euro mehr fürs Heizen ausgeben. Wer zur Miete wohnt und durchschnittliche Heizkosten hat, müsste dann 958 Euro mehr pro Jahr zahlen. (Quelle: Der Paritätische)

Bezahlbares Autofahren

Die Union will den Verbrenner-Ausstieg rückgängig machen, eine EU-weite Regelung, die besagt, dass ab 2035 keine PKW mit Verbrennungsmotor neu zugelassen werden dürfen. Die Union setzt auf E-Fuels und Wasserstoff als klimaneutrale Treibstoffe.

Fakt ist jedoch:

Tanken würde sehr teuer werden. Ohne Auslauffrist für Verbrennermotoren müsste auch im Verkehr ein Preisanreiz dafür sorgen, dass weniger fossile Brennstoffe genutzt werden und Deutschland seine Klimaziele einhält. Wie beim Heizen müsste der CO2-Preis fast 10 mal höher sein als aktuell (524 statt 55 Euro pro Tonne). Benzin würde rund 1,25 Euro pro Liter mehr kosten, Diesel 1,39 Euro pro Liter. (Quelle: Der Paritätische)

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