Aktionsplan Klimaschutz 2.0 – Ist das Klimaziel 2038 noch erreichbar?

Klimaziele

Bremen will bis 2038 klimaneutral sein. Das bedeutet nach der Klimaschutzstrategie des Bremer Senats, dass der CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 95 Prozent reduziert sein soll. Im Referenzjahr betrug der jährliche Ausstoß ca. 13,4 Millionen Tonnen CO2. Der Senat hat auch folgende Zwischenziele festgelegt:

Treibhausgas-Emissionen des Landes Bremen mit Ist-Daten von 2022
  • Bis zum Jahr 2023: Reduktion um 35 Prozent
  • Bis zum Jahr 2025: Reduktion um 41 Prozent
  • Bis zum Jahr 2027: Reduktion um 49 Prozent
  • Bis zum Jahr 2029: Reduktion um 57 Prozent

Im Moment lässt sich noch nicht feststellen, ob das Zwischenziel für 2023 erreicht wurde, da die Zahlen hierfür noch nicht vorliegen. Die zuletzt bekannte Menge CO2 betrug 2022 rund 10,3 Millionen Tonnen, siehe auch „Endlich wieder CO2-Bilanzen für Bremen?“. Wir können davon ausgehen, dass der Kohlestromausstieg 2024 erheblich dazu beiträgt, dass das Ziel für 2025 annähernd erreicht werden kann. Das ändert nichts daran, dass in Sektoren wie Wärme und Verkehr noch nicht viel erreicht wurde. Und die Entscheidung der Stahlwerke, die ungefähr die Hälfte der CO2-Emissionen in Bremen verursachen, gegen die Dekarbonisierung ist natürlich auch nicht hilfreich.

Vom Enquetebericht 2021 bis zum Aktionsplan Klimaschutz 2.0 2025

Die Klima-Enquetekommission hat in ihrem Abschlussbericht 2021 viele konkrete Maßnahmen in allen Sektoren vorgeschlagen. Diese waren meist mit Jahreszahlen und Zielwerten konkret definiert. Der Senat hat in seiner Klimaschutzstrategie noch vor den Wahlen 2023 daraus einen Klimaaktionsplan (KAP) mit insgesamt 542 Maßnahmen auf Landesebene und für die Städte Bremen und Bremerhaven ausgearbeitet. Zusätzlich wurden vier Handlungsschwerpunkte, sog. Fastlanes, festgelegt.

Ende 2023 wurde dieser Plan dann schon wieder durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse konterkariert. Der Senat konnte die geplanten 2,5 Milliarden Euro für die Klimaschutzmaßnahmen nicht einsetzen.

Im Sommer 2024 wurde dann der Aktionsplan Klimaschutz mit 342 Maßnahmen im Internet veröffentlicht. Aber dieser Plan war schon bei der Veröffentlichung unrealistisch, weil die finanzielle Grundlage fehlte. So wurde auch versprochen, bis zum Herbst 2024 dann einen neuen Aktionsplan (KAP 2.0) vorzulegen, in denen die noch machbaren Maßnahmen gebündelt werden sollten.

Im Juli 2025 wurde dann der Aktionsplan Klimaschutz 2.0 veröffentlicht. Dieser enthält jetzt 245 Maßnahmen bzw. Projekte. Und auch dieser Plan ist evtl. auf Grund der Entscheidung der Stahlwerke schon wieder überarbeitungsbedürftig.

Aktionsplan Klimaschutz 2.0: Was ist übriggeblieben?

Die Reduzierung der Maßnahmenzahl ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass einige der ursprünglichen sehr ähnlichen Maßnahmen zusammengefasst wurden. Außerdem erscheint der gesamte Plan dadurch etwas besser strukturiert. Aber es sind auch viele Maßnahmen einfach weggefallen bzw. gestrichen worden, sicherlich auch auf Grund mangelnder Finanzierungsmöglichkeiten. Nur wenige Maßnahmen sind neu hinzugekommen.

Ein Vergleich mit den Vorschlägen der Enquetekommission ist daher nur schwer möglich. Auffällig ist aber, dass bei vielen Maßnahmen die konkreten (Zwischen-)Ziele der Kommission entfallen sind. So sind z. B. die Ziele, die Leistung von Windenergieanlagen bis 2038 auf 350–400 MW und von Photovoltaikanlagen auf 1000 MWp auszubauen, im Aktionsplan 2.0 für Bremen nicht mehr enthalten. Ein Monitoring im Sinne von Überwachung der Zieleinhaltung und evtl. Gegensteuerung ist so nicht mehr möglich.

Im Folgenden betrachten wir die Änderungen in den sechs Sektoren etwas detaillierter, wobei wir Maßnahmen für die Stadt Bremerhaven nicht einbeziehen.

Energie und Abfall

Von den ursprünglich 68 Maßnahmen auf Landes- oder Stadtebene sind im Aktionsplan 2.0 noch 17 übriggeblieben, wobei bereits 2024 zahlreiche Maßnahmen entfallen sind. So fehlen z. B. einige Maßnahmen für die Elektromobilität (z. B. S-HB-EA-005 oder S-HB-EA-012) sowie die Planung für Gasrückzugsgebiete (S-HB-EA-020).

Einige der Wasserstoffprojekte sind noch im Plan aufgeführt, auch wenn sie mittlerweile wegen der Entscheidung der Stahlwerke nicht mehr umgesetzt werden (z. B. L-EA-010 IPCEI, dort ist die Entscheidung der EWE, das Projekt nicht weiterzuführen, auch schon erwähnt). Andere Maßnahmen (L-EA-013 und L-EA-014) wurden bereits entfernt.

Rund 15% der Nettostromerzeugung im Land Bremen wurden 2024 durch Windkraftanlagen wie auf der Blocklanddeponie Bremen erzeugt, der Ausbau verharrt jedoch seit 2018 bei Hälfte der angestrebten Leistung.

Positiv finden wir, dass für Windkraft und Photovoltaik bis Ende dieses Jahres Konzepte erarbeitet werden, in denen die Potenziale quantifiziert werden sollen (Maßnahmen S-HB-EA-008 und S-HB-EA-009). Dies entspricht auch unserem Vorschlag zur Windenergie aus unserem Monitoring (vgl. Gesamtkonzept zum Windkraft-Ausbau). Auf Grund dieser Zahlen lassen sich dann hoffentlich die Umsetzungsmaßnahmen besser monitoren. Während es bei der Windkraft in den letzten Jahren praktisch keinen Ausbau gab, steigen die Zahlen im PV-Bereich mittlerweile erfreulich an (ca. 60 MWp Zuwachs pro Jahr), so dass hier das Zwischenziel der Enquetekommission (500 MW für 2030) vielleicht sogar annähernd erreicht werden kann.

Die kommunale Wärmeplanung (S-HB-EA-004) ist aktuell in Arbeit, der aktualisierte Zeitplan wird im Aktionsplan auch dargestellt. Positiv finden wir die explizite Erwähnung der kalten Nahwärme (Anergienetze), die hoffentlich auch im Wärmeplan-Entwurf entsprechend gewürdigt wird.

Eine einzige Maßnahme wurde im Sektor neu aufgenommen: S-HB-EA-046 (Errichtung von zwei Windkrafträdern für die JVA Bremen). Die dort gemachten Angaben zur Leistung (950.000 kW/p.a.) und zu den bereitgestellten Haushaltsmitteln sind allerdings nicht sehr erhellend.

Weiterhin fehlen aus unserer Sicht wichtige Maßnahmen wie zur Dekarbonisierung bestehender Fernwärmenetze oder zum Bezug von Ökostrom für alle kommunalen Liegenschaften.

Gebäude, Wohnen, Stadtentwicklung

Im Klimaaktionsplan 1.0 waren 96 Maßnahmen für das Land und die Stadt Bremen in dem Sektor Gebäude, Wohnen, Stadtentwicklung und Klimaanpassung angesetzt (die Maßnahmen für die Stadt Bremerhaven sind nicht eingerechnet). Davon sind im KAP 2.0 noch 40 Maßnahmen übrig geblieben. Die Handlungsfelder aus dem KAP 1.0 sind ebenfalls gekürzt worden, von den ehemals 22 Handlungsfeldern wurden nur 12 übernommen.

Was ist positiv zu vermerken?

Was positiv auffällt, sind die fünf neuen Maßnahmen im Handlungsfeld „Klimaanpassung, Begrünung und Naturschutz“. Dort werden ein paar der anderorts gestrichenen Maßnahmen gebündelt aufgenommen, z.B. Trinkbrunnen im öffentlichen Raum (S-HB-GWS-159).

Gerade im Sommer wird es immer wieder ein Thema: die Hitze. Mit der Maßnahme „Förderprogramm ‚Wärmeschutz im Wohngebäudebestand‘“ (L-GWS-063) werden Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes unterstützt. Die Förderbeträge sollen an die Kostenentwicklung angepasst und das Förderprogramm vereinfacht werden, um den Aufwand für die Antragsbearbeitung zu senken.

Was lässt Kritik und/oder Bedenken zu?

Die ehemals 7 Maßnahmen aus KAP 1.0 zu der energetischen Gebäudesanierung bei öffentlichen Gebäuden in der Stadt (S-HB-GWS-034 bis -040) wurden auf 2 Maßnahmen (S-HB-GWS-036 und -037) gekürzt. Nicht mehr im KAP sind damit energetische Gebäudesanierungen der Werkstatt Bremen (S-HB-GWS-034 und -040), der Geno (S-HB-GWS-035), von Sporthallen (S-HB-GWS-038) und Kliniken (S-HB-GWS-039). Die energetische Gebäudesanierung der Werkstatt Bremen ist allerdings als neue Maßnahme in den Bereich des Landes verschoben worden (L-GWS-097) – eine solche interne Verschiebung erleichtert das Monitoring natürlich ebenfalls nicht.

Mit den zwei Maßnahmen „Klima Bau Zentrum in Bremen und Bremerhaven errichten“ (L-GWS-095) und „Entwicklung eines neuen Arbeitsplatzkonzepts der SGFV“ (Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, L-GWS-092) wurden für das Land zwei neue Maßnahmen in den KAP 2.0 aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon in der Umsetzungsphase „abgeschlossen“ sind. Begrüßenswert ist selbstverständlich, dass zwei Maßnahmen im Zeitplan zu einem Abschluss gekommen sind/ kommen werden. Fraglich ist allerdings, weswegen in dem ohnehin so drastisch gekürzten Plan zwei nahezu abgeschlossene Maßnahmen neu in diesem Sektor aufgenommen wurden.

Die Frage nach der Finanzierung ist in Bremen nicht ungewöhnlich und so sind im KAP 2.0 auch Maßnahmen aufgeführt, deren Finanzierung sich sowohl für die Haushalte 2026 und 2027, aber auch schon für den Haushalt 2025 noch „in Klärung“ befindet. Beispiel: Die energetische Sanierung des Landesimmobilien (L-GWS-053) etwa ist 2023 angelaufen und für die ersten Projekte werden derzeit die Baupläne erstellt, allerdings führt die Schuldenbremse zu einer unwahrscheinlichen Zielerreichung dieser Maßnahme und für die Jahre 2025, 2026 und 2027 gibt es noch keine geklärte Haushaltsstelle zur finanziellen Absicherung.

Konsum und Ernährung

Auf der Landesebene sind im Sektor Konsum und Ernährung aus 32 Maßnahmen 12 geworden, allerdings sind etwas mehr als die Hälfte der weggefallen Einzelmaßnahmen in die noch verbleibenden integriert wurden, was auf jeden Fall die Übersichtlichkeit erhöht. Wie zu erwarten war: Wenn man die veranschlagten Finanzrahmen vergleicht, sind die im KAP 2.0 schon ausgedünnt. Also z. B. sind dann statt 3 nur noch eine Vollzeitstelle vorgesehen. Da die Maßnahmen auch teilweise inhaltlich ausgedünnt sind, braucht man dann ja aber auch nicht mehr so viel Personal. Schade erscheint vor allem, dass die Leuchtturmprojekte „Recycling am Bau“ (L-KE-201) und „Recycling im Straßenbau“ (L-KE-202) scheinbar komplett wegfallen und u. a. zwei Maßnahmen zur Lebensmittelverschwendung (L-KE-184 und L-KE-185).

Lebensmittel

Auf der Stadtebene werden die ursprünglich 8 Maßnahmen zu 2 zusammen gestrichen. Beim näheren Hinsehen ist aber festzustellen, dass einige Maßnahmen davon auf der Landesebene weiter bzw. wieder erwähnt werden. Was es damit auf sich hat und ob das sinnig ist, kann nicht eingeschätzt werden. Erschreckend erschien zunächst, dass die Installation von Trinkwasserspendern (S-HB-KE-084) weggefallen schien – diese Maßnahme taucht aber zumindest im Sektor Gebäude und Wohnen auf. Wegzufallen scheint aber die Maßnahme, die öffentliche Beschaffung klimafreundlich auszurichten (S-HB-KE-086).

Für Bremerhaven ist diese Maßnahme (S-BHV-KE-084) erstaunlicherweise erhalten erhalten geblieben. Insgesamt scheint in Bremerhaven im Sektor Konsum und Ernährung weniger gestrichen zu werden: Dort sind noch vier Maßnahmen erhalten geblieben, in Bremen nur 2!

Mobilität & Verkehr

Im Verkehrssektor zeigt sich der neue Aktionsplan Klimaschutz 2.0 als Mischung aus Fortschreibung zentraler Maßnahmen, struktureller Umorganisation und deutlicher Prioritätsverschiebung. Von den ursprünglich 40 Maßnahmen auf Landesebene wurden 11 erhalten, 5 neu hinzugefügt. Auf Stadtbremischer Ebene sind von ehemals 54 Maßnahmen 15 erhalten geblieben, 7 neu hinzugekommen. Dabei trug 2022 der Verkehrssektor mit 1,2 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ca. 19% der Landes-Emissionen bei, was bis zum Zwischenziel 2030 halbiert werden soll.

Auf Landesebene wurde die wichtige Maßnahme L-MV-206 zum „Ausbau des Regio-S-Bahnnetzes“ beibehalten. Laut aktuellem Umsetzungsstand sind bereits Planungsverträge mit der Deutschen Bahn für zentrale Haltestellen unterzeichnet – ein konkreter Schritt hin zu besserer Nahverkehrsanbindung. Ebenso wird die „Umstellung der Landes- und Kommunalflotten auf alternative Antriebe“ unter der neuen Maßnahme L-MV-248 weiterverfolgt; ein Senatsbeschluss zur Umsetzung ist für Anfang 2026 angekündigt. Die Verantwortung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur liegt nun bei den Stadtgemeinden Bremen bzw. Bremerhaven (S-HB-MV-105), womit auch frühere Einzelmaßnahmen in diesem Bereich zusammengeführt wurden.

Gleichzeitig wurden mehrere Maßnahmen mit hohem Transformationspotenzial gestrichen oder verschoben. Die geplante „Erweiterung von Park-&-Ride-Angeboten“ (L-MV-221) wird nun nur noch auf kommunaler Ebene mit niedriger Priorität weitergeführt. Ambitionierte Konzepte zur Förderung von E-Pkw bis 2029 (S-HB-MV-125 bis MV-133), etwa durch Parkgebühren nach Antriebsart oder durch betriebliches Mobilitätsmanagement, sind weitgehend entfallen oder wurden in reduzierter Form an die Verbraucherzentrale übergeben.

Die mit den Warming Stripes beklebte Klimabahn der BSAG an der Domsheide Bremen
Straßenbahnen und Busse der BSAG sollen über die Angebotsoffensive mit Taktverdichtung, neuen Linien, sowie Metro- und Quartiersbussen einen attraktiveren öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) schaffen, um den Umstieg von PKW auf ÖPNV zu fördern.

In der Stadt Bremen wurden die Maßnahmen neu strukturiert, wobei zentrale Projekte erhalten blieben. Dazu zählen die „Angebotsoffensive der BSAG“ (S-HB-MV-093), der „Straßenbahnnetzausbau“ (S-HB-MV-094) sowie die „Beschaffung von Elektrobussen“ (S-HB-MV-091). Auch die Maßnahme „Stadt-Regionales Verkehrskonzept – Bus“ mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN, S-HB-MV-096) ist weiterhin vorhanden. Gestrichen wurden hingegen spezifische Vorhaben wie die separate „Anschaffung neuer Straßenbahnen“ (S-HB-MV-095) oder die „verlängerte Abschreibung von Dieselbussen“ (S-HB-MV-112).

Statt der ursprünglich geplanten Maßnahme „ÖPNV-Tarifmaßnahmen“ (S-HB-MV-120), insbesondere mit einem ticketlosen Modell, soll mit S-HB-MV-147 das VBN-Kulturticket eingeführt werden.

Neu eingeführt wurde S-HB-MV-149 als Sammelprojekt zur „Erhöhung der Aufenthaltsqualität in Quartieren“. Darin werden verschiedene laufende, bislang oft unkonkret gehaltene Initiativen gebündelt, etwa zur Verbesserung von Fuß- und Radverkehr, zur Förderung von Car-Sharing-Angeboten sowie von Bike- und Lastenrad-Sharing. Auch wenn die Maßnahme bisher eher vage formuliert ist, zeigt sie einen wichtigen Ansatzpunkt für die notwendige Transformation des städtischen Verkehrsraums.

Doch bezeichnend für die geringe Priorisierung des Verkehrssektors im Klimaschutz ist ein anderer Punkt: Die Maßnahme S-HB-MV-145, mit der alle zukünftigen Straßeninfrastrukturprojekte einer Klimaprüfung unterzogen werden sollten, wurde vollständig gestrichen. Damit fehlt nun eine systematische Verankerung klimarelevanter Bewertung bei Neubauten im Verkehrsbereich – ein klarer Rückschritt, der den strategischen Anspruch des Aktionsplans konterkariert.

Zusammenfassungen zu den Sektoren Industrie, Wirtschaft & Häfen sowie zu Klimabildung & Wissenschaft folgen.


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